Rechts- und Konsularinformationen
Achtung: Ungültigkeit der Kindereinträge im Reisepass der Eltern
Ab dem 26. Juni 2012 werden die Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig. Nach dem in der EU-Passverordnung verankertem Prinzip „eine Person - ein Pass“ müssen ab diesem Tag alle Kinder ab Geburt über ein eigenes Reisedokument zum Grenzübertritt verfügen. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung. Für die Eltern als Passinhaber bleibt der Pass uneingeschränkt gültig. Bitte beantragen Sie für geplante Auslandsreisen rechtzeitig ein neues Reisedokument für Ihre Kinder!
Hinweis für Reisen nach Südpolen:
A4-Abschnitt Bielany Wrocławskie-Sośnica ab dem 1. Juni mautpflichtig
Ab dem 01. Juni 2012 werden alle Fahrzeuge mit dem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 und weniger auf dem Abschnitt der A4-Autobahn Bielany Wrocławskie-Sośnica von der Mautpflicht erfasst. Weitere Einzelheiten finden Sie unter:
www.viatoll.pl
Zum 1. Juli 2011 wurde die Vignettenpflicht in Polen durch die Einführung des elektronischen Mautsystems viaTOLL abgelöst. Mautpflichtig sind Fahrer von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t, Pkw-Anhänger-Kombinationen mit einem Gesamtgewicht über 3,5 t sowie Bussen mit mehr als acht Sitzplätzen.
Mautpflicht in Polen
Auch in diesem Jahr stehen die Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung Bund wieder anlässlich der sogenannten „Internationalen Beratungstage“ für Fragen zum zwischen- und überstaatlichen Rentenrecht zur Verfügung. Versicherte, welche sowohl in Polen als auch in Deutschland gearbeitet haben oder noch berufstätig sind, können diese Gelegenheit für eine Beratung in allen Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung und der zusätzlichen Altersvorsorge nutzen.
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