Rechts- und Konsularinformationen

 AKTUELLES

Deutscher Reisepass

Achtung: Ungültigkeit der Kindereinträge im Reisepass der Eltern

Ab dem 26. Juni 2012 werden die Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig. Nach dem in der EU-Passverordnung verankertem Prinzip „eine Person - ein Pass“ müssen ab diesem Tag alle Kinder ab Geburt über ein eigenes Reisedokument zum Grenzübertritt verfügen.  Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung. Für die Eltern als Passinhaber bleibt der Pass uneingeschränkt gültig. Bitte beantragen Sie für geplante Auslandsreisen rechtzeitig ein neues Reisedokument für Ihre Kinder! 

Autobahn nach Posen

Hinweis für Reisen nach Südpolen:

A4-Abschnitt Bielany Wrocławskie-Sośnica ab dem 1. Juni mautpflichtig

Ab dem 01. Juni 2012 werden alle Fahrzeuge mit dem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 und weniger auf dem Abschnitt der A4-Autobahn Bielany Wrocławskie-Sośnica von der Mautpflicht erfasst. Weitere Einzelheiten finden Sie unter:

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Einführung eines elektronischen Mautsystems in Polen

Zum 1. Juli 2011 wurde die Vignettenpflicht in Polen durch die Einführung des elektronischen Mautsystems viaTOLL abgelöst. Mautpflichtig sind Fahrer von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t, Pkw-Anhänger-Kombinationen mit einem Gesamtgewicht über 3,5 t sowie Bussen mit mehr als acht Sitzplätzen.

Seniorengruppe

Internationale Beratungstage der Deutschen Rentenversicherung Bund

Auch in diesem Jahr stehen die Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung Bund wieder anlässlich der sogenannten „Internationalen Beratungstage“ für Fragen zum zwischen- und überstaatlichen Rentenrecht zur Verfügung. Versicherte, welche sowohl in Polen als auch in Deutschland gearbeitet haben oder noch berufstätig sind, können diese Gelegenheit für eine Beratung in allen Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung und der zusätzlichen Altersvorsorge nutzen.

Krisenvorsorgeliste

Hubschraubereinsatz

Jeder deutsche Staatsangehörige, der - auch nur vorübergehend - im Amtsbezirk einer Vertretung lebt, kann in eine Krisenvorsorgeliste gemäß § 6 Abs. 3 des deutschen Konsulargesetzes aufgenommen werden.

Die Aufnahme in die Krisenvorsorgeliste erfolgt ab sofort passwortgeschützt im online-Verfahren. Auch wenn vor Einführung des online-Verfahrens bereits eine Registrierung erfolgt war, ist eine Neuanmeldung erforderlich, da die bisher manuell geführten Listen durch das neue Verfahren ersetzt werden. Mehr zum Thema finden Sie unter: